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Ausgabe vom 25. März 2026
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WIR Krisenvorsorge
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⚖️ Staatsbankrott auch im 📡 Mobilfunk 🛰
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⚖️ Laubscher Update an Oesch
Von: Daniel Laubscher [mailto:[email protected]]
Gesendet: Montag, 23. März 2026 09:35
An: 'Neuhaus Christoph, BVD-GS'; 'Verwaltungsgericht Bern, JUSTICE-VG-Bern'; 'Obergericht Bern Strafabteilung, JUSTICE-OG-Bern'; [email protected]; 'Verband Bernischer Gemeinden'; 'Christian Oesch, Präsident Schweizerischer Verein WIR'; 'Gigaherz Hans U. Jakob'; 'Stotzer Barbara'
Cc: [email protected]; [email protected]; [email protected]; [email protected]
Betreff: Entscheid vom 18.3.26 / Baurekursgericht ZH
Guten Tag
Das Baurekursgericht ZH hat in seinem Entscheid R3.2025.00073 (0039/2026) eine Beschwerde gegen eine adaptive Antenne dahingehend gutgeheissen, als die Baubewilligung aufgehoben wurde und das Verfahren zur Neubeurteilung und insbesondere zur Vervollständigung der Baugesuchsakten zurückgewiesen wurde. In seinem sich auf Entscheide des Verwaltungs- und Bundesgerichts stützenden Urteil, begründete das Rekursgericht seinen Entscheid mit mangelhaften Baugesuchsakten, welche die Strahlenexposition an den OMEN durch die betroffenen Beschwerdeführenden nicht zu beurteilen vermag. Insbesondere seien die zur rechtskonformen Beurteilung erforderlichen msi Pattern Files (=Einzeldiagramme der Strahlenkeulen (beams) von den Antennenherstellern) nicht korrekt im Standortdatenblatt abgebildet. Der rechtskonforme Vollzug ist nicht überprüfbar. Dabei handelt es sich um systematische Vollzugsprobleme für sämtliche kant. Vollzugsbehörden.
Auch das AUE BE hat bereits am 1. Mai 2025 bestätigt, dass es mangels fehlender Messmethode METAS, die sich durch die Aufschaltung des Korrekturfaktors (=Sendeleistungserhöhung) verändernde Strahlenexposition an den OMEN gar nicht erst überprüft. Das Amt verlässt sich auf Angaben (Selbstdeklaration) der MF-Betreiberinnen und glaubt diese ohne rechtmässige Kontrolle und Überprüfung nach NISV (SR. 814.710). Im Unterschied zum Rekursgericht ZH, weist Regierungsrat jedoch notorisch sämtliche Begehren zur Neubeurteilung und Vervollständigung der Baugesuchsakten mit den msi Pattern Files immer ab. Ebenfalls weist er jede Beschwerdebegründung, die Strahlenexposition an den OMEN seinen tatsächlich und rechtlich nicht beurteilbar, ab.
Schliesslich behauptet Herr Neuhaus auch, bundesrechtswidrige adaptive Antennen, welche seit Jahren stärker als in den Standortdatenblättern deklariert strahlen und keine Baubewilligung besitzen, dürfen weiterhin rechtswidrig senden. Damit begünstigt Herr Neuhaus die MF-Betreiberinnen systematisch bei deren illegalen Betrieb von bundesrechtswidrigen Antennen.
Ein weiterer Beweis für die systematische Korruption beim adaptiven Mobilfunk (5G) im Kanton BE. Auch der Bundesrat will die Baubewilligungspflicht für den adaptiven Antennenwechsel abschaffen, da dieser weder tatsächlich noch rechtlich baubewilligungsfähig ist:
Mobilfunk: Setzt der Bundesrat nun auf Abschreckung? – infosperber
Daniel Laubscher
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Wenn Kritik zum Verbrechen wird – Die Rede im Bundestag (Video & Text)
Rede im Deutschen Bundestag:
Der Umgang mit Regierungskritikern in Europa
Am 23. März 2026 sprach Christian Oesch, Präsident des Schweizerischen Vereins WIR, im Deutschen Bundestag über ein Thema, das zunehmend an Brisanz gewinnt:
▶️ Die Verfolgung von Regierungskritikern in Europa
Dabei ging es nicht um einen einzelnen Fall, sondern um ein Muster und um eine Entwicklung, die sich in verschiedenen westlichen Staaten beobachten lässt: Kritik wird nicht mehr primär politisch beantwortet, sondern zunehmend juristisch behandelt.
Diese Rede bringt zentrale Fragen auf den Punkt:
❓ Was passiert mit einer Gesellschaft, wenn Debatte durch Verfahren ersetzt wird?
❓ Wenn nicht mehr das Argument im Zentrum steht, sondern die Person dahinter?
Nachfolgend findest du die Rede als Video (in mehreren Sprachen) sowie im vollständigen Wortlaut und als PDF.
Die komplette Rede – jetzt als Video in mehreren Sprachen, im Wortlaut und als PDF:
🚨 🎥 https://www.vereinwir.ch/wenn-kritik-zum-verbrechen-wird-die-rede-im-bundestag-video-text
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Rede im Deutschen Bundestag:
Der Umgang mit Regierungskritikern in Europa
Am 23. März 2026 sprach Christian Oesch, Präsident des Schweizerischen Vereins WIR, im Deutschen Bundestag über ein Thema, das zunehmend an Brisanz gewinnt:
Dabei ging es nicht um einen einzelnen Fall, sondern um ein Muster und um eine Entwicklung, die sich in verschiedenen westlichen Staaten beobachten lässt: Kritik wird nicht mehr primär politisch beantwortet, sondern zunehmend juristisch behandelt.
Diese Rede bringt zentrale Fragen auf den Punkt:
Nachfolgend findest du die Rede als Video (in mehreren Sprachen) sowie im vollständigen Wortlaut und als PDF.
Die komplette Rede – jetzt als Video in mehreren Sprachen, im Wortlaut und als PDF:
🆘 Bundestag, Berlin. Eine Rede, die man gehört haben sollte.
Christian Oesch spricht über eine Entwicklung, die viele längst spüren – aber selten so klar benannt wird:
👉 Kritik wird nicht mehr widerlegt
👉 sondern juristisch behandelt
Nicht Debatte – sondern Verfahren.
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