Die aktuellen Verhandlungen mit der WHO gefährden die Souveränität der Schweiz

Das überparteiliche Komitee des Kantons Graubünden zur Wahrung von Selbstbestimmung und Souveränität der Schweiz sieht dringenden Handlungsbedarf seitens der Politik.

Im Herbst 2023 haben Sie daher an sämtliche

  • Bundesräte Schweiz
  • National- und Ständeräte Schweiz
  • Regierungsräte Graubünden
  • Grossräte Graubünden
  • Medienvertreter
  • Weitere Autoritäten

das nachfolgende Schreiben gesendet.

Die Aktion wurde durch den Schweizerischen Verein WIR unterstützt, welcher für den Versand eine (von freiwilligen Vereinsmitgliedern zusammengetragene) Adress-Datenbank zur Verfügung gestellt hat.

Direkt zur Antwort von Bundesrat Alain Berset

Die aktuellen Verhandlungen mit der WHO gefährden die Souveränität der Schweiz

Sehr geehrte Damen und Herren

Seit geraumer Zeit verhandelt die WHO in Genf über eine neue, global verbindliche Regelung von «Gesundheits- und Klimamassnahmen». Die Verhandlungsdelegation der Schweiz wird von Bundesrat Alain Berset und von der Direktorin des BAG, Anne Lévi, angeführt.

Künftig könnte die WHO verbindliche Massnahmen in Gesundheits- und Klimaangelegenheiten im Alleingang  erlassen. Bereits in der Corona-Krise erlebte das Schweizer Volk, dass die sogenannten «Empfehlungen» der WHO unkritisch übernommen wurden. Leute, die Empfehlungen der WHO öffentlich hinterfragten, wurden zu  gefährlichen Staatsfeinden gemacht. Eine unabhängige und wirksame Überprüfung dieser WHOEmpfehlungen haben sämtliche Schweizer Gerichte und das Schweizer Parlament bis heute konsequent abgelehnt.

Bestimmt künftig die WHO?

In Zukunft soll die WHO, die zu rund 70 % privat finanziert ist, noch mehr Macht bekommen, und ihre Anforderungen sollen noch verbindlicher werden. Unter dem Regime der WHO sollen im Falle einer durch die WHO definierten Pandemie sämtliche Schweizer Staatsgewalten auf unbestimmte Zeit nur noch vollziehende Kompetenzen haben. Die universelle Deutungshoheit der WHO in allen Fragen der Gesundheit könnte dann nicht mehr in Frage gestellt werden. Ein Mechanismus, die WHO zu kontrollieren oder die nationale Souveränität wiederherzustellen, ist nicht vorgesehen.

Gefährliche Kompetenzverlagerung – weg von der Demokratie

Dieser Vorgang bewirkt eine bisher in der Schweiz nie dagewesene Kompetenzverlagerung von der  Eidgenossenschaft an ein nicht gewähltes internationales Gremium. Dieses Gremium ist – im Gegensatz zu Bundesrat, Parlament und Gerichten – keiner Kontrolle und keiner Verantwortlichkeit unterstellt. Ein Gremium aus unbekannten Technokraten würde künftig die staatlichen Aufgaben und Ausgaben der Schweiz definieren sowie weitreichende Vorschriften für alle Bereiche der Wirtschaft, des öffentlichen und privaten Lebens erlassen.

Dauerhafte Machtverschiebung

Leider wird diese Kompetenzverschiebung dauerhaften und institutionellen Charakter haben. Deshalb kann eine solche Kompetenzverlagerung konsequenterweise nur als materielle Totalrevision der Bundesverfassung qualifiziert werden, wenn nicht sogar als latente Aufhebung der Bundesverfassung. Trotzdem versucht der Bundesrat, diese weitreichenden Folgen für die Schweiz und für die gesamte Bevölkerung zu verbergen. Anstatt uns – den Souverän – frühzeitig in den politischen Diskurs mit einbeziehen.

Jetzt handeln und Grundrechte für unsere Nachkommen bewahren

Wir sehen dringenden Handlungsbedarf seitens der Politik, da die Schlussabstimmung der WHO-Weltgesundheitsversammlung über die umwälzenden Neuerungen bereits für Mai 2024 vorgesehen ist. Wir ersuchen Sie deshalb, dem hier vorgestellten Projekt der WHO in den kommenden Wochen und Monaten Ihre volle und kritische Aufmerksamkeit zu schenken, denn nicht handeln wäre fatal. Stillschweigen wird als Zustimmung
gewertet. Unsere Empfehlungen und welche Massnahmen zu ergreifen sind, entnehmen Sie dem beiliegenden Faltblatt.

Freundliche Grüsse

Für das überparteiliche Komitee des Kantons Graubünden zur Wahrung von
Selbstbestimmung und Souveränität der Schweiz.

  • Birchmeier Christian
  • Heine Helmut
  • Raschein Heinz, Dr. iur.
  • Rehm Gerd
  • Stiefenhofer Renato

Auf unserer Website souveraen-gr.ch finden Sie weitere Informationen.

WHO-Pakt: Das Spiel mit dem Feuer

Rechtsanwalt Kruse zu den WHO-Pandemieverträgen:

 

Antwort von Bundesrat Alain Berset

Verhandlungen bei der Weltgesundheitsorganisation (WHO)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr Brief vom 5. September 2023 hat mich gut erreicht und ich danke Ihnen dafür.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) vertritt die Schweiz in der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und in den Verhandlungen, die innerhalb dieser Organisation stattfinden. Derzeit finden in der WHO Verhandlungen zu zwei Themenbereichen statt, die die Prävention, Vorsorge und Reaktion auf Pandemien betreffen. Zum einen die Verhandlungen über die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV 2005), die seit 1969 bestehen und bei denen die Schweiz von Anfang an dabei war. Diese Regeln wurden bereits mehrfach überarbeitet, zuletzt 2005. Andererseits beteiligt sich die Schweiz an den Gesprächen über ein internationales Instrument für die Vorbereitung und Bewältigung einer Pandemie. In beiden Fällen sind die Verhandlungen derzeit bis Mai 2024 angesetzt.

Die Schweiz unterstützt beide Prozesse und bringt ihre Interessen aktiv in die Diskussionen ein. Die letzte Pandemie hat gezeigt, wie wichtig eine gute Zusammenarbeit und Koordination und ein enger Wissensaustausch im Falle eines globalen Gesundheitsrisikos sind. Die Schweiz hat insbesondere ein Interesse daran, dass die internationalen Frühwarn- und Meldesysteme in Zukunft effizient funktionieren. Die Schweiz hat ein Interesse daran, dass alle Staaten, insbesondere die Entwicklungsländer, über die notwendigen Kapazitäten zur Erkennung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten verfügen. Nur so können neue übertragbare Krankheiten auf internationaler Ebene frühzeitig erkannt und ihre Ausbreitung durch geeignete Gegenmassnahmen eingedämmt werden.

Die WHO spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Sie ist eine multilaterale Organisation innerhalb der Vereinten Nationen, die von ihren Mitgliedsstaaten unterstützt wird. Die Schweiz ist Gründungsmitglied der WHO. Die Weltgesundheitsversammlung (WHA), die 194 Mitgliedstaaten umfasst, ist das oberste Entscheidungsorgan der WHO.

Wenn im Rahmen der WHO ein neuer internationaler Text ausgearbeitet wird, müssen die WHO-Mitgliedstaaten angeben, ob sie diesen genehmigen oder ablehnen wollen. Als souveräner Mitgliedsstaat steht es der Schweiz frei, neue Instrumente der Organisation zu unterzeichnen und zu ratifizieren. In dieser Hinsicht folgt der Bundesrat der gängigen Praxis und stützt sich dabei auf die einschlägigen Bestimmungen der Bundesverfassung und der geltenden Bundesgesetze. Jeder internationale Vertrag wird sorgfältig daraufhin geprüft, ob er dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt werden muss und gegebenenfalls Gegenstand eines Referendums sein sollte. Die Schweiz wird weiterhin souverän über ihre eigene Gesundheitspolitik entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen.

Alain Berset