Musterbrief (absolut ohne Gewähr)

Wir können und werden keine rechtlich wasserdichten Tipps geben, teilen aber gerne mit Ihnen, was wir in den vergangenen Monaten aus verschiedensten Zuschriften erhalten haben. Diese Vorlagen stammen aus der Bevölkerung und können als Anregung für das eigene Handeln dienen. WIR lehnen jede Haftung von dem Gebrauch dieser zugesandten Vorlagen ab.

 

Merkblatt

Rückweisung von SERAFE AG-Forderungen
Reaktion auf das SERAFE AG-Antwortschreiben

 

Die SERAFE AG handelt mit ihrer Einforderung von Gebühren illegal.

Der Auftrag zum Inkasso stammt von ‘Behörden’ und ‘Institutionen’, die heimlich und illegal in Firmen umgewandelt wurden und keinen hoheitlichen Anspruch geltend machen können.

Musterbrief 1: Schriftliche Aberkennung der Rechnung der SERAFE AG (individuell anpassen)

Zum von SIPS zur Verfügung gestellten Musterbrief 1 zirkuliert ein Standard-Antwortschreiben der SERAFE AG mit den Inhalten:

  • Rechtliche Grundlagen der Haushaltabgabe
  • Rechtsnatur und Rechtmässigkeit der Haushaltabgabe
  • Abgabepflicht
  • Berichterstattung der Medien
  • Keine Rückerstattung und rechtliche Schritte

Die SERAFE AG weicht jedoch der geforderten Stellungnahme zum grundlegenden rechtlichen Sachverhalt bezüglich Legitimation durchwegs aus. Entsprechend macht die angefügte Muster-Antwort zum Standard-Abweisungsschreiben der SERAFE AG erneut geltend, dass die SERAFE AG einen Vertrag mit einer weder handelsrechtlich noch hoheitlich legitimierten Firma eingegangen ist – nämlich mit dem nur noch vorgeblich existierenden Schweizer ‘Staat’.

Musterbrief 2: Antwort zum Standard-Abweisungsschreiben der SERAFE AG (individuell anpassen)

Es wird zum zweiten Mal verlangt, dass die SERAFE AG den Nachweis der hoheitlichen Legitimation zu erbringen habe, falls sie anderer Meinung sei. Die Konsequenzen im Säumnisfall werden bekanntgegeben.

Musterbrief 1: Schriftliche Aberkennung der Rechnung der SERAFE AG

Absenderadresse

Einschreiben

Serafe AG
Postfach
8010 Zürich

Ort, Datum

 

Zahlungsverweigerung der Radio- und Fernsehgebühren

Rechnung Nr. x vom x

 

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich setze Sie in Kenntnis, dass ich die oben genannte Rechnung nicht bezahle.

Die SERAFE AG erhielt den Auftrag für die Erhebung der Radio- und Fernsehabgaben vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) unter der Federführung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im Jahre 2017.

In der Vergangenheit wurden die öffentlich-rechtlichen Institutionen verdeckt in Privatfirmen umgewandelt – ohne die erforderliche hoheitliche Legitimation. Spätestens seit 2014 sind alle Schweizer Behörden und Ämter in Privatfirmen umgewandelt worden. Diese Umwandlung wurde weder vom Parlament noch von der Bevölkerung beschlossen. Auch wurden diese «Firmen» und ihre «Handelsberechtigten» nie im Schweizer Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert.

Die SERAFE AG ist mit der Entgegennahme des Auftrages einen Vertrag mit einer weder handelsrechtlich noch hoheitlich legitimierten Firma eingegangen. Dieser Vertrag ist somit ungültig bezüglich der hoheitlichen Einforderung von Leistungen.

Deshalb ist auch die Rechnung nichtig.

Sollten Sie anderer Meinung sein, fordere ich Sie auf, Ihre Legitimation zum hoheitlichen Handeln zu beweisen.

Mit freundlichen Grüssen

 

(fakultativ)
Beilagen:

  • Grundlageninfo: Institutionelle Behördenkriminalität
  • Flyer SiPS

Musterbrief 2: Antwort zum Standard-Abweisungsschreiben der SERAFE AG

Absenderadresse

Einschreiben

Serafe AG
Postfach
8010 Zürich

Ort, Datum

 

Radio- und Fernsehgebühr – Ihre Rechnung Nr. x

Ihr Schreiben, Referenz Nr. x, vom x

 

Sehr geehrte Damen und Herren

In Ihrem Antwortschreiben nehmen Sie mit keinem Wort Bezug auf unsere/meine Begründungen in der Rückweisung Ihrer Forderung. Insbesondere befindet sich darin kein Nachweis Ihrer hoheitlichen Legitimation. Sie sind offensichtlich nicht in der Lage, diesen zu erbringen.

Indem Sie lediglich privat erlassene Gesetze zitieren, verstecken Sie sich nach wie vor hinter privaten Parteibehauptungen. Die Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) wurde von der ‘Bundeskanzlei’ am 18. Dezember 2002 verschickt, als diese bereits eine illegale, private Kapitalgesellschaft war, und das RTVG wurde vom ‘Bundesrat’ in Kraft gesetzt, als er nachweislich bereits Verwaltungsrat der illegalen Privatfirma ‘Eidgenössische Bundesverwaltung’ war.

Das von Ihnen zitierte Urteil A-4520/2020 des ‘Bundesverwaltungsgerichts’ vom 20.09. 2021 wurde von diesem verfasst, obwohl dessen geänderte Rechtsnatur keine hoheitlichen, richterlichen Handlungen mehr zulässt. Als Tochtergesellschaft mit der Bezeichnung ‘Bundesverwaltungsgericht’ gehört dieses illegale Konstrukt der (am 27.02. 2014 als Kapitalgesellschaft ins Handelsregister illegal eingetragenen) Muttergesellschaft ‘Schweizerische Eidgenossenschaft’ an. Es ist selbsterklärend, dass die illegal gegründete Privatfirma ‘Bundesverwaltungsgericht’ das System, in welches sie selbst tief verstrickt ist, zu schützen versucht. Das zitierte Urteil wird von mir/uns entsprechend nicht anerkannt.

Gemäss dem privaten Gesetz RTVG machen Sie geltend, es sei eine Haushaltsabgabe zu entrichten, für die sämtliche volljährigen ‘Personen’ haften. Die Errichtung der ‘Person’ durch das Zivilstandsamt im Auftrag des Staats – heute der illegalen Privatfirmen – geht jedoch auf einen blossen Verwaltungsakt ohne Rechtsgrundlage zurück. Die Verwaltung erstellt mit der Ausfertigung des ‘Geburtsscheins’ eine Administrativ-Kopie des namensgebenden Menschen in Form einer ‘Person’. Diese ‘Person’ gehört nicht dem namensgebenden Menschen, sondern dem Staat.

Die Menschen macht man nun glauben, sie seien diese ‘Person’. Sie identifizieren sich fälschlich mit dem Konstrukt ihrer ‘Person’, obwohl diese lediglich ein ‘als-ob’ / ein Strohmann ist.

Die Menschen, die als freie Menschen geboren wurden, sich aber in Unkenntnis des administrativen Tricks mit ihrer ‘Person’ gleichsetzen, glauben nun, es könnte Ihnen per Gesetz befohlen werden, dies und jenes zu tun oder zu lassen. Im Gesetz ist aber definiert, dass nur ‘Personen’ Steuern, Bussen und Abgaben bezahlen müssen. Auch die Corona-Massnahmen müssen nur ‘Personen’ (d.h. administrative Konstrukte) umsetzen, nicht jedoch die Menschen.

Einschränkungen von Grundrechten bedürfen gemäss Art. 36 (BV, SR 101) einer gesetzlichen Grundlage. Eine Rechtsgrundlage für die Konstruktion von ‘Personen’ wurde jedoch nie geschaffen. Die damit bezweckte Täuschung sollte unerkannt bleiben, um damit Menschen zu unterjochen und aussaugen zu können.

Die SERAFE AG versucht nun, das Inkasso durchzusetzen für eine dieser illegalen, hoheitlich und handelsrechtlich nicht legitimierten Tochterfirmen der Firma ‘Schweizerische Eidgenosenschaft’. Sie schreiben die jeweilige ‘Person’ an, pokern jedoch darauf, dass die namensgebenden Menschen nicht wissen, dass sie selbst keinerlei entsprechende Verpflichtung trifft. Die Firma ‘Staat’, die vorgibt, Eigentümer von ‘Personen’ zu sein, kann rechtlich gar nicht bei ihrem Eigentum (eben diesen ‘Personen’) Geld eintreiben. Nur lebendige Menschen erwirtschaften reale Werte – und auf diese haben es die Konstrukteure des beschriebenen Betrugs abgesehen.

Die SERAFE AG nimmt sich also heraus, im Sinne einer illegalen, hoheitlich und handelsrechtlich nicht legitimierten, auftraggebenden Privatfirma das Recht zu beugen und ist gemäss Ihrem Antwortschreiben bereit, die betrügerische und illegale Forderung auf dem Rechtsweg bei der Privatfirma ‘Betreibungsamt’ mit Hilfe der illegalen sowie hoheitlich und handelsrechtlich nicht legitimierten Privatfirmen ‘Gerichte’, in krimineller Absicht durchzusetzen.

Doch auch die SERAFE AG muss sich an die geltenden rechtlichen Bestimmungen halten und hat keinen Spielraum.

Wir fordern / ich fordere Sie deshalb ein letztes Mal auf, uns/mir Ihre beglaubigte hoheitliche Legitimation bis am Datum xx wie folgt zu beweisen:

  1. Vollständig beglaubigter Nachweis der handelsrechtlichen Legitimation Ihres Auftraggebers gemäss Handelsregisterverordnung (alle öffentlichen Angaben) samt den Angaben über deren Veröffentlichungen (SHAB).
  2. Beglaubigter handelsrechtlicher Nachweis sämtlicher Handlungsbevollmächtigten Ihres Auftraggebers mit Angaben über deren Veröffentlichungen (SHAB).
  3. Beglaubigter Nachweis, wer, wie, wofür und wodurch diese Handlungsbevollmächtigten die Rechte zur Vornahme hoheitlicher Handlungen übertragen bekommen haben und auf welchen Staat sie vereidigt wurden.
  4. Für diejenige Firma, die Ihnen vorgeblich die Legitimation zum Inkasso erteilt hat sowie für deren Mutterfirma haben Sie analoge Nachweise wie in den Positionen 1 bis 3 zu erbringen.

Sollten Sie die geforderten Nachweise nicht innert Frist oder nur unvollständig erbringen, so treten Sie mit Ihrem Handeln bzw. Nichthandeln automatisch in unsere/meine nachfolgend geltend gemachten, besonderen Bedingungen ein:

 

Unsere/Meine besonderen Bedingungen

  1. Sollten Sie innert der gesetzten Frist den vollständigen Nachweis erbringen oder die gestellte Rechnung formell zurückziehen und annullieren, so entstehen Ihnen keine weiteren rechtlichen Konsequenzen.
  2. Sollten Sie innert Frist weder den Nachweis erbringen noch die Rechnung zurückziehen, so willigen Sie ein, uns/mir eine Pönale (Vertragsstrafe) zu bezahlen. Die Pönale beträgt 20 Kilogramm Gold[1].
  3. Sollten Sie die Betreibung gegen uns/mich einleiten, so willigen Sie ein, uns/mir eine Pönale zu bezahlen. Die Pönale beträgt 20 Kilogramm Gold.
  4. Für die Zeit ab der gesetzten Frist bis zur öffentlichen Bekanntgabe, dass die Behörden und Ämter illegale Privatfirmen ohne hoheitliche und handelsrechtliche Legitimation sind, weshalb das Betreibungsverfahren rückabgewickelt und der Eintrag nicht nur für Dritte unsichtbar gemacht, sondern vollständig aus dem Register getilgt wird, willigen Sie ein, uns/mir eine Gebühr zu bezahlen. Die Gebühr beträgt 100 Gramm Gold pro Kalendertag.
  5. Zahlungsbedingungen

   a) Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage, wobei die Übergabe mindestens 14 Tage vorher abgesprochen werden muss.

   b) Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, so wird ab 31. Tag automatisch eine weitere Gebühr von 100 Gramm Gold pro Kalendertag fällig.

   c) Es gilt das Bringprinzip.

Die Inkenntnissetzung des Agenten ist die Inkenntnissetzung des Prinzipals. Die Inkenntnissetzung des Prinzipals ist die Inkenntnissetzung des Agenten. Das Definitionsrecht dieses Instruments liegt ausschliesslich beim Verfasser. Alle Rechte vorbehalten.  

Wir bitten / Ich bitte Sie um Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüssen

 

[1]    Wenn lediglich Gold steht, so ist damit immer Feingold mit 999 Gewichtspromille bzw. 24 Karat gemeint.

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