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SERAFE AG
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8010 Zürich
zu Händen der Geschäftsleitung: Daniel Schweizer, Stefan Bischof, Chris Baur, Ramon Härtli, Ella Schläfli, Stephan St. Clair, Isabelle Berger, Erich Heynen, Roman Jetzer, Maria Winkler
zu Händen des Verwaltungsrats: Werner Krauer, Daniel Schweizer, Yves Pitton, Jérôme Schurink, Laurent Wassenberg, Patrik Odermatt, Vanisha Renggli
Ort, Datum
Ihr Schreiben vom ……………. mit Ihrer Betreibungsandrohung
Vorankündigung meiner Strafanzeige
Geschätzte Damen und Herren
Bezugnehmend auf Ihr o.e. Schreiben mit dem Titel ‘Betreibungsandrohung‘ (!) fordern Sie mich nun ultimativ mit einer Drohung (Straftatbestand StGB Art. 180) und einer in Aussicht gestellten Betreibung auf, einen Betrag in Höhe von CHF …….. an Sie zu bezahlen. Dies obwohl ich mit meinen Schreiben vom ………… und vom ……….. all Ihre Forderungen zurückgewiesen habe und Ihnen unmissverständlich meine Beweggründe für eine Zurückweisung Ihrer Forderungen dargelegt hatte. Sie haben auf meine Schreiben weder reagiert noch geantwortet, womit davon auszugehen ist, dass Sie meine dargelegten Beweggründe für eine Zurückweisung Ihrer Forderungen akzeptiert haben und selbige de facto als auch de jure in Rechtskraft erwachsen ist. Daran ändert auch Ihre erneute Forderung mit Ihrem Schreiben vom …………….. nichts mehr.
Trotzdem erstaunt mich ihre aktuelle Vorgehensweise inklusive einer schriftlich formulierten Drohung, in welcher ich einen klar ersichtlichen Straftatbestand gemäss StGB Art. 180 erkenne.
Ebenso weise ich Sie darauf hin, dass ich Ihre Forderungen als Nötigung (Straftatbestand StGB Art. 181) zur Unterstützung einer strafbaren Handlung taxiere, indem nämlich viele beweisbare Fakten vorliegen, wonach die geforderten Gelder missbräuchlich zur Desinformation (z.B. Verletzung des Vielfaltgebotes, siehe Bundesgerichtsurteil vom 20.9.2023 2C_958/2022) sowie zur Schreckung der Bevölkerung (Straftatbestand StGB Art. 258) aufgrund tendenziöser Berichterstattung Ihrer Auftraggeber und Begünstigten, im ungünstigsten Falle sogar mit Todesfolge(n) (Genozid / Völkermord?) für viele Zuschauer / Zuhörer der Beiträge Ihrer Begünstigten, geendet hat und an dieser aus meiner Sicht strafbaren Praxis Ihrer Begünstigten bis dato nichts geändert wurde. Als unzweifelhaftes Beweismittel möchte ich hier u.a. das Buch des Medien-Insiders Martin Hasler ‚Im Hexenkessel der Bundeshaus-Medien‘ anführen, und da selbst u.a. Seite 117 (Beilage).
Aus den vorstehend genannten Fakten ist ableitbar, dass Sie mich nun mit Ihrer frei gewählten Vorgehensweise (und obwohl ich ebenso eine vertragliche Verpflichtung meinerseits Ihnen gegenüber mehrfach schriftlich zurückgewiesen habe) zu einer Straftat nötigen wollen, was insbesondere dann de facto und de jure wird, sofern Sie von Ihrer Drohung einer Betreibung (Ihr Wortlaut: Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns vor, ohne weitere Ankündigung eine Betreibung einzuleiten) Gebrauch machen. Falls Sie Ihre Androhung in die Tat umsetzen, dann müsste ich zum Selbstschutz meiner Integrität eine entsprechende Strafanzeige gegen Sie alle hier in diesem Schreiben erwähnten Personen, etc. anstrengen.
Im Übrigen mache ich Sie auf ZGB Art. 2 Absatz 2 aufmerksam, wonach „Der offenbare Missbrauch eines Rechts findet keinen Rechtsschutz.“ Ergo, die von Ihnen vermeintlich vorhandenen und zitierten Rechtsgrundlagen finden keinen Rechtsschutz durch die Gerichte, im Zusammenhang mit den hier in diesem und meinen vorgängigen Schreiben an Sie aufgeführten Fakten und Begründungen für eine Zurückweisung Ihrer Forderungen.
Ich habe Ihnen nun meine Sichtweise unmissverständlich dargelegt und Ihnen Fakten bekanntgegeben, die Ihnen aber eigentlich schon lange bekannt sein müssten (vgl. z.B. die aktuelle Offenlegung der RKI-Corona-Protokolle, usw.). Die volle Verantwortung (nach Recht und Gerechtigkeit, aber auch vor Gott; Zitat Bundesverfassung, Präambel: Im Namen Gottes des Allmächtigen) für Ihr weiteres Handeln liegt nun bei Ihnen allen. Wenn ich eine Empfehlung dazu aussprechen darf, dann würde ich Ihnen raten, Ihre Auftraggeber und Ihre Begünstigten (Fernsehanstalten und Radiosender) an deren eigentlichen Auftrag einer seriösen und umfassenden Berichterstattung zu erinnern, in welcher sämtliche Ansichten (Vielfaltgebot) ausgewogen Raum finden und thematisiert werden. Dann, und nur dann scheint mir eine freiwillige finanzielle Unterstützung Ihrer Begünstigten wiederum diskutabel.
Ich danke für Kenntnisnahme und fordere hiermit die sofortige Stornierung Ihrer Forderungen mir gegenüber.
Alle Rechte vorbehalten!
Mit freundlichen Grüssen
Name, Unterschrift
Beilagen :
Ihr Schreiben vom …………. samt Zahlschein zur Stornierung an Sie zurückgewiesen
Auszug aus dem Buch „Im Hexenkessel der Bundeshausmedien“ von Martin Hasler ISBN 978-3-9525712-0-0
CC: Kopie an Betreibungsamt, ………….. (PLZ, Ort) zHd. Geschäftsleitung