Musterbrief (absolut ohne Gewähr)
Wir können und werden keine rechtlich wasserdichten Tipps geben, teilen aber gerne mit Ihnen, was wir in den vergangenen Monaten aus verschiedensten Zuschriften erhalten haben. Diese Vorlagen stammen aus der Bevölkerung und können als Anregung für das eigene Handeln dienen. WIR lehnen jede Haftung von dem Gebrauch dieser zugesandten Vorlagen ab.
Absenderadresse
A-POST Einschreiben
Daniel Schweizer, Geschäftsführer
Serafe AG
Postfach
8010 Zürich
Ort, Datum
Beanstandung
Sehr geehrter Daniel Schweizer
Sie senden mir eine Rechnung, aber meines Wissens habe ich keinen Vertrag mit Ihnen oder Ihrer Firma abgeschlossen. Sollte dies anders sein, bestätigen Sie mir dies so schnell wie möglich, indem Sie mir diesen von mir persönlich unterzeichneten Vertrag zusenden.
Als zweites schreibe ich Ihnen, weil Sie als Geschäftsführer der SERAFE AG (staatsabhängige Firma) die Vorlagen bezüglich Service Public der SRG und den damit verbundenen Medienstellen nicht erfüllen, obwohl diese als Grundlage einer Legitimation der Radio- und Fernsehgebühren dienen. Überdies verstossen Sie gegen diverse Artikel des Bundesgesetzes und machen sich deshalb persönlich strafbar. Ich gehe nun detaillierter darauf ein:
RTVG; SR 784.40, Art. 4 Absatz 1
(Quelle: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html#id-5-2)
Alle Sendungen eines Radio- oder Fernsehprogramms müssen die Grundrechte beachten. Die Sendungen haben insbesondere die Menschenwürde zu achten, dürfen weder diskriminierend sein noch zu Rassenhass beitragen noch die öffentliche Sittlichkeit gefährden noch Gewalt verherrlichen oder verharmlosen.
Die Teilnehmer der Corona-Mahnwachen und Demonstrationen werden durch die Berichterstattung in die Ecke der Reichsbürger, Verschwörungstheoretiker, Rechtsradikalen etc. gestellt. Dies ist nachweislich eine Diskriminierung, da an den Demonstrationen Vertreter alle politischen Parteien, aber auch unparteiische Personen teilgenommen haben. Der Begriff „Verschwörungstheoretiker“ ist sehr undifferenziert und unseriös. Die Artikel sind sehr oft negativ gefärbt und die Demonstrationen werden vielfach im Zusammenhang mit gewaltsamen Ausschreitungen gebracht, was nicht der Wahrheit entspricht. Hiermit wird die Menschenwürde missachtet. Zudem wird auf einer subtilen Ebene Hass gegen die Demonstranten geschürt, welche in verschiedenen Fällen sogar zu Entlassungen innerhalb des Berufstandes geführt haben.
RTVG; SR 784.40, Art. 4 Absatz 2
Redaktionelle Sendungen mit Informationsgehalt müssen Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darstellen, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann. Ansichten und Kommentare müssen als solche erkennbar sein.
Fachstimmen und Meinungen, die z.B. im Falle des Coronavirus nicht der offiziellen Ansicht entsprechen, werden mit Begriffen wie „Verschwörungstheorien“ betitelt und mit diffamierenden Begriffen denunziert. Es geschieht keine sachliche Analyse und Auseinandersetzungen der Argumente. Teilnehmerzahlen an den Demonstrationen werden beispielsweise heruntergespielt, Zusammenhänge verzerrt dargestellt. Ansichten und Kommentare, die der Meinung der Redaktion entsprechen, werden als solches nicht gekennzeichnet. Einen sachgerechten Austausch von verschiedenen wissenschaftlichen Fakten gibt es in den öffentlich rechtlichen Medien nicht, da ein grosses Spektrum davon nicht neutral wiedergegeben wird. Das erschwert und behindert die freie und eigene Meinungsbildung.
RTVG; SR 784.40, Art. 24 Absatz 4a
Die SRG trägt bei zur freien Meinungsbildung des Publikums durch umfassende, vielfältige und sachgerechte Information insbesondere über politische, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge;
Eine Grosszahl an Experten und Virologen, die Jahrzehnte an Berufserfahrung haben, werden im Falle der COVID-19- Debatte nicht berücksichtigt, obwohl sie gewichtige Informationen besitzen. Es kommt in einer sehr grossen Mehrheit nur eine bestimme Personengruppe zu Wort. Kritische Stimmen werden grösstenteils nicht neutral wiedergegeben. Wie im vorherigen Punkt erwähnt, geschieht das auf der Basis von Beleidigungen und Diffamierungen. Die SRG bietet daher keine umfassenden, vielfältigen und sachgerechten Informationen zur Meinungsbildung. Diese geschieht vordergründig ausserhalb der Radio- und Fernsehprogrammen.
In der Bundesverfassung ist folgendes festgehalten:
RTVG; SR 784.40, Art. 44 Absatz 1a Allgemeine Konzessionsvoraussetzungen
Eine Konzession kann erteilt werden, wenn der Bewerber in der Lage ist, den Leistungsauftrag zu erfüllen;
Wie in den vorangegangen Ausführungen ersichtlich, ist der Leistungsauftrag der SRG, welche als Voraussetzung einer Konzession fungieren, in zahlreichen Punkten nicht erfüllt. Gestützt auf diesen gesetzlichen Grundlagen sehen ich mich rechtlich in der Lage, mit der Abgabe der Gebühren solange zu warten, bis die SRG ihrem Leistungsauftrag im vollen Umfang nachkommt, und Sie mir den originalen Vertrag den ich mit Ihnen zusammen mitunterzeichnet haben soll, zustellen können.
Freundliche Grüsse
xxxxxxx xxxxxx