Musterbrief (absolut ohne Gewähr)

Wir können und werden keine rechtlich wasserdichten Tipps geben, teilen aber gerne mit Ihnen, was wir in den vergangenen Monaten aus verschiedensten Zuschriften erhalten haben. Diese Vorlagen stammen aus der Bevölkerung und können als Anregung für das eigene Handeln dienen. WIR lehnen jede Haftung von dem Gebrauch dieser zugesandten Vorlagen ab.

 

Lieber Herr Oesch

Soeben habe ich Ihr Gespräch mit Dani Stricker auf Stricker.TV begonnen anzuschauen. Ich bin restlos begeistert, obwohl ich gleich bei Minute 17 die Pausentaste drücken musste, um Ihnen zu schreiben. 

Von mir bekommt die Serafe seit (leider erst) zwei Jahren keinen Rappen mehr. Im Anhang sende ich Ihnen hiermit mein Schreiben (unlängst ergänzte Version) , welches ich am 21.06.2021 an das Inkassobüro geschickt habe.

Bisher habe ich lediglich im Dezember 2021 eine Antwort mit Verweis an die Ombudsstelle des SRF erhalten. Die Folgerechnungen für zwei Jahre in meinem Online-Bankpostfach habe ich einfach abgelehnt. 

Die nächste Mahnung werde ich mit dem selben Schreiben wie jenem von damals beantworten. Ggf. mit der Fussnote, dass ich sehr wohl bereit bin, punktuell zu bezahlen, für jene Sendungen, die mich tatsächlich interessieren und die ich mir auch anschaue. Weder für den BLICK, noch für den TAGI, noch für die NZZ und wie diese „Altpapier-Medien” auch immer heissen mögen, bezahle ich ja auch nur für das, was ich wirklich als lesenswert empfinde. Und da in diese Blättern nichts Lesenswertes zu finden ist, fliesst in diese Richtung von meiner Seite aus auch kein Geld… 

Entgegen Ihrer Meinung, wieder zahlungswillig zu sein, sobald (wieder) ausgewogen berichtet und dem Staatsvertrag nachgekommen wird, gehört meines Erachtens dieser „Verein” ein für alle Mal abgeschafft. Für all die Jahre, in denen noch annähernd ausgewogen berichtet worden ist – belogen und verarscht werden wir ja schon viel länger, nicht erst seit der P(l)andemie! – haben wir unseren Obolus schon längst entrichtet und sind unseren „Verpflichtungen” über Jahrzehnte brav und ohne mit der Wimper zu zucken nachgekommen. Damit muss ab sofort Schluss sein! 

Abo-Systeme funktionieren im Zeitalter des Internet prächtig. Wenn der ÖRR ordentlich liefert und Sendungen ausstrahlt, welche die ganze Welt sehen will, wird die Kasse sicherlich auch in Zukunft und ohne Zwangsgebühren klingeln. Wenn nicht: Tschüss und Goodbye SRF, ORF, ZDF, ARD etc. pp… 

Über eine Antwort und Ihre Meinung zu meinen Ausführungen würde ich mich sehr freuen.

Weiterhin frohes und erfolgreiches Schaffen wünscht Ihnen mit ganz herzlichem Dank für Ihren grandiosen Einsatz und in tiefer Sorge um unsere Nachwelt

mit hochachtungsvollen Grüssen

X

Absenderadresse

Einschreiben

Serafe AG
Postfach
8010 Zürich

Ort, Datum

 

Rechnungs- oder Mahnungs-Nr. x

Ihre Rechnung/Ihre Zahlungsaufforderung vom x

 

Sehr geehrte Damen und Herren

Herzlichen Dank für Ihre Rechnung/Zahlungserinnerung – inkl. der Mahngebühr – vom aktuelles Datum. Sie können ja nichts dafür, dass Sie als Inkassobüro für die Zwangsgebühren erkoren worden sind…

Ich werde jedoch den eingeforderten Beitrag niemals entrichten. Denn die Gebühren werden zweckentfremdet und nicht in meinem Sinn und Geist eingesetzt. Sie fliessen Institutionen zu, die seit Jahren unausgewogen berichten. Ganz schlimm – ja sogar unerträglich!!! – ist die einseitige Berichterstattung seit „Ausbruch“ der P(l)andemie, die ihre perverse Fortsetzung in Kriegshetze und Klimakatastrophen sowie Woke-Kultur und Gender-Wahnsinn findet!

Seit nunmehr über 3 Jahren läuft auf sämtlichen Kanälen – die mit meinem Geld finanziert werden!!! – eine Panik-Propaganda und eine Spaltung der Gesellschaft, die ich so nicht toleriere und auch nicht bereit bin, weiterhin zu finanzieren.

Sie kennen das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (Stand 28.01.2021)

https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2007/150/de

bestimmt besser als ich. Hervorgehoben sei Artikel 4 an die Mindestanforderungen an den Programminhalt: 

Art. 4 Mindestanforderungen an den Programminhalt

1 Alle Sendungen eines Radio- oder Fernsehprogramms müssen die Grundrechte beachten. Die Sendungen haben insbesondere die Menschenwürde zu achten, dürfen weder diskriminierend sein noch zu Rassenhass beitragen noch die öffentliche Sitt­lichkeit gefährden noch Gewalt verherrlichen oder verharmlosen.

2 Redaktionelle Sendungen mit Informationsgehalt müssen Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darstellen, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann. Ansichten und Kommentare müssen als solche erkennbar sein. 

3 Die Sendungen dürfen die innere oder äussere Sicherheit des Bundes oder der Kantone, ihre verfassungsmässige Ordnung oder die Wahrnehmung völkerrechtlicher Verpflichtungen der Schweiz nicht gefährden.

4 Konzessionierte Programme müssen in der Gesamtheit ihrer redaktionellen Sendungen die Vielfalt der Ereignisse und Ansichten angemessen zum Ausdruck bringen. Wird ein Versorgungsgebiet durch eine hinreichende Anzahl Programme abgedeckt, so kann die Konzessionsbehörde einen oder mehrere Veranstalter in der Konzession vom Vielfaltsgebot entbinden. 

Diesem Artikel wird leider schon seit Jahren nicht mehr Rechnung getragen, sondern sträflich mit Füssen getreten. So richtig offensichtlich wurde dieser gesetzeswidrige Tatbestand seit „Einführung der P(l)andemie“. 

Die Beweislast liegt in der Folge nicht beim Konsumenten, sondern vielmehr bei den „Staatsmedien“, die uns seit Jahren – aber ganz speziell seit Januar 2020 – versuchen, ein X für ein U vorzumachen. 

Hand aufs Herz, sehr geehrte Damen und Herren: Wollen Sie Ihre eigenen Mörder füttern??? 

Nachdem ich Ihrer Antwort ein NEIN entnehme, müssen Sie die Rechnung stornieren und mich ein- für allemal aus Ihrer „Kundenkartei“ streichen. Ich habe mit Ihnen niemals im Leben einen Vertrag abgeschlossen, und ich erwarte, in Zukunft nicht weiter von Ihnen behelligt zu werden. 

Besten Dank für die Kenntnisnahme und 

Freundliche Grüsse 

Unterschrift 

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