Bundesamt für Kommunikation BAKOM
Nicola Sandra Aebi
2501 Biel

Ort, Datum

 

Referenz Aktenzeichen xxx

Verwaltungsbeschwerde betr. Haushaltabgabe für Radio und TV

Haushalt Nr. 10xxxxx

Sehr geehrte Frau Aebi

Die SERAFE AG erwähnt in ihrem Rechtsbegehren unter Begründung 1. richtig, dass ich keine Zahlung leiste, weil der Leistungsauftrag gemäss Art.4 Abs 1 und Art 24 Abs 4a RTVG nicht erbracht wird. Darauf ging die SERAFE AG nie ein, sondern beharrt auf einer unberechtigten Abgabe.

Begründung der Ablehnung jeglicher Zahlung an die SERAFE AG:

Dem Leistungsauftrag folgt die Bezahlung. Da ersterer nicht erfüllt wird, kann auch keine Abgabe gefordert werden.

Die Erfüllung des verfassungsrechtlichen Leistungsauftrages von Radio und Fernsehen – Art 93 Abs 2 BV – wird in keiner Weise gewährleistet. Die Propaganda von Kriegstreiberei, Genozid, Klima-Aktionismus, Pharma-Lobbyismus, Ausgrenzung von Andersdenkenden, Verdummung der Bevölkerung entspricht in keinster Weise einer sachgerechten Information zur freien Meinungsbildung; von nicht diskriminierden und nicht von Rassismus bestückten, die öffentliche Sittlichkeit nicht gefährdenden und Gewalt weder zu verherrlichenden noch zu verharmlosenden Inhalten ganz zu schweigen.

Die Sendungen sind nicht ausgewogen, neutral und wahrheitsgetreu.

Meines Wissens hat auch das Bundesgericht festgestellt, dass die Medien ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Muss noch ein weiterer Bundesgerichtsentscheid gefällt werden, der meine Einwände bestätigt, damit die SERAFE AG mich mit ihren unrealistischen Forderungen in Ruhe lässt?

Freundliche Grüsse