Musterbrief (absolut ohne Gewähr)

Wir können und werden keine rechtlich wasserdichten Tipps geben, teilen aber gerne mit Ihnen, was wir in den vergangenen Monaten aus verschiedensten Zuschriften erhalten haben. Diese Vorlagen stammen aus der Bevölkerung und können als Anregung für das eigene Handeln dienen. WIR lehnen jede Haftung von dem Gebrauch dieser zugesandten Vorlagen ab.

Vorname, Nachname
Strasse, Nr.
PLZ, Ort

 

An
Betreibungsamt
Am Alten Rhein
9424 Rheineck

 

AZ: 01/ser/2024 (immer anzugeben)

 

Sehr geehrte Damen und Herren

Leider ist das Dokument „Vorladung“, welches ich im Briefkasten gefunden habe, weder mit einer lesbaren Unterschrift noch mit einem Namen versehen. Daher muss ich die neutrale Form der Anrede wählen. Sollten Sie weitere Schreiben an mich richten wollen teile ich Ihnen hiermit mit, dass diese Formfehler unzulässig sind.

Ich bin nun seit 16 Jahren in der Schweiz am Leben und am Arbeiten. Es ist meine erste Betreibung die ich erhalte. Und es wird auch meine letzte sein, denn wenn ich etwas bestellt oder auf Rechnung gekauft habe – dann habe ich noch in jedem Fall meine Rechtsgeschäfte beglichen.
In jedem Fall!
Die Firma/das Unternehmen welches Sie beauftragt hat: Von diesen Damen und Herren bzw. der Firma habe ich weder eine Leistung bestellt noch bezogen. Das habe ich in mehreren Schreiben jährlich der Serafe mitgeteilt.

Hierzu noch der folgende Text als Zitat:
„Im Februar 2019 habe ich das Formular „Gesuch um Befreiung von der Abgabepflicht nach Art. 109c RTVG resp. Art. 94 RTVV“ ausgefüllt und per A-Post an Sie gesendet.

In meinem damals beigefügten Schreiben habe ich Sie um Rückmeldung bzw. Bestätigung des Eingangs meines Schreibens bzw. die Wirksamkeit meines Widerspruches innert nützlicher Frist ersucht.

Sie haben bislang nicht darauf reagiert. Somit gilt ihre Kenntnisnahme meines Schreibens als Anerkannte Rechtsgrundlage. Weitere Schreiben Ihrerseits an mich sind nichtig.

Ich widerspreche hiermit nochmals den Jahresrechnungen für die Jahre 2019, 2020 und 2021, die an xx adressiert sind.

Sie haben mit Ihrem Schreiben vom 25.02.2021 erneut den Versuch unternommen, mir ein Vertragsangebot zu unterbreiten.

Dieses Vertragsangebot, wie auch alle anderen zuvor und alle zukünftigen die Sie mir zusenden werden

lehne ich ab bzw. weise diese zurück.

Ergänzend hierzu nehmen Sie Kenntnis zu folgenden Sachverhalten/Befreiung von der Abgabepflicht:

  • Ich besitze kein Fernsehgerät, kein Radiogerät, kein mobiles transportables Endgerät um via Internet „wireless“ Informationen/Medien abzurufen und halte auch keines bereit.
  • Ich hege kein Interesse am Empfang oder gar Konsum öffentlicher Medien a la „Service Public“.
  • Ich besitze keinen Radiowecker, sondern einen analogen Wecker mit Aufzugsmechanismus
  • Ich besitze keine Mediabox oder Receiver, keinen Internetanschluss mit Wifi.

Freundliche Grüsse
Xxx xxxx

Dieses Schreiben ist auch ohne Unterschrift gültig.

Rechtsbehelf:

Ein begründeter Widerspruch muss mir innerhalb dreier Werktage unter Angabe meines Aktenzeichens ab Eingang zugegangen sein.

Soweit ein Auszug meiner Schreiben an die Serafe.

Im Weiteren fordere ich Sie hiermit auf mir innerhalb 10 Tagen nach Zugang dieses Schreibens die folgenden Rechtsgrundlagen schriftlich darzulegen:

  • Kopie des schriftlichen Vertrages zwischen BAKOM und der SECON AG, welche die Haushaltsabgabe für das Fernsehen beinhaltet
  • Kopie des schriftlichen Vertrages zwischen BAKOM und der Serafe AG, welche die Haushaltsabgabe für das Fernsehen beinhaltet
  • Kopie des schriftlichen Vertrages, welcher eindeutig aufzeigt, dass ich mit einer der drei Firmen BAKOM, Secon AG und Serafe AG ein Vertragsverhältnis eingegangen bin
  • eine Aufstellung von bezogenen Leistungen die mir von der SERAFE AG gemäss deren Angeboten geliefert wurden falls deren Rechnungen bezahlt wurden (siehe Art. 62, Abs. 1 OR)
  • Vorname und Name der Person in Ihrem Betreibungsamt die für diesen Fall rechtlich verantwortlich ist.

Im Übrigen werte ich Ihre Formulierungen „Zustellung am Arbeitsplatz, Beizug der Polizei“ als Drohung, schlimmstenfalls als Nötigung nach Art, 181 StGB.
Verträge zu Lasten Dritter sind im Übrigen sittenwidrig:

  • BGE 129 III 320ff, sowie
  • BGE 136 III 474 E.3

Im Weiteren sind erhebliche Willensmängel vorhanden (falls tatsächlich ein unterschriebener Vertrag vorliegen sollte) nach OR Art. 23 ff

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich, obwohl ich weder Leistungen bestellt noch bezogen habe, bedingt bzw. eingeschränkt zahlungswillig bin, keinesfalls jedoch für den Zeitraum 2019–2023.

Gerne komme ich bei Ihnen persönlich vorbei.

Mit freundlichen Grüßen
Frischer Wind