Musterbrief (absolut ohne Gewähr)

Wir können und werden keine rechtlich wasserdichten Tipps geben, teilen aber gerne mit Ihnen, was wir in den vergangenen Monaten aus verschiedensten Zuschriften erhalten haben. Diese Vorlagen stammen aus der Bevölkerung und können als Anregung für das eigene Handeln dienen. WIR lehnen jede Haftung von dem Gebrauch dieser zugesandten Vorlagen ab.

EINSCHREIBEN
Serafe AG
Postfach
8010 Zürich

Rückzahlung Serafe Abgaben xxxx, Stornierung der Rechnung xxxx

Sehr geehrte Verwaltungsratsmitglieder
Herr Werner Krauer, Herr Daniel Schweizer, Herr Yves Pitton, Herr Jérôme Schurink , Herr Laurent Wassenberg, Herr Patrick Odermatt, Frau Vanisha Renggli

Sehr geehrte Geschäftsleitung
Herr Daniel Schweizer, Herr Stefan Bischof, Herr Ramon Härtli, Herr Erich Heynen, Herr Roman Jetzer, Herr Chris Baur, Herr Stephan St.Clair, Frau Maria Winkler, Frau Isabelle Berger

Sehr geehrte Damen und Herren

Leider muss ich mit einem sehr ärgerlichen Thema an Sie gelangen. Kurz auf den Punkt gebracht: Sie verlangen Geld für eine nicht erfüllte Leistung. Das geht so nicht! Deshalb sehe ich mich gezwungen, die Serafe Abgaben für das Jahr 2020 zurückzufordern. Die Serafe Abgaben für das Jahr 2021 können aus demselben Grund und weiteren Gründen nicht bezahlt werden. Deshalb ist die entsprechende Rechnung hiermit zur Stornierung zurückgewiesen.

Zum Versäumnis! hier mehrere Begründungen

Die von der Serafe AG eingesammelten Gelder sollen zur Finanzierung von Fernsehen und Radio in der Schweiz dienen. Dabei sind zwingend nachfolgende rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten:

Gemäss Bundesverfassung besteht

1) Medienfreiheit (Art. 17, Abs. 1)
2) Zensurverbot (Art. 17, Abs. 2)

Und ebenfalls besteht gemäss Bundesverfassung folgender Leistungsauftrag

3) Beitrag zur freien Meinungsbildung durch Radio und Fernsehen (Art. 93, Abs. 2)
4) Sachgerechte Darstellung der Ereignisse und angemessener Ausdruck der Vielfalt von Ansichten (Art. 93, Abs. 2)
5) Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen (Art 03, Abs. 3)

Und gemäss Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG)

6) Radio und Fernsehen sind vom Staat unabhängig (Art. Sa)
7) Beachtung der Grundrechte und der Menschenwürde (Art. 4, Abs. )
8) Diskriminierungsverbot (Art. 4, Abs. i)
9) Sachgerechte Darstellung von Tatsachen und Ereignissen (Art. 4, Abs. 2) 10) Programmautonommie
a) Programmveranstalter sind nicht an die Weisungen von eidgenössischen, kantonalen oder kommunalen Behörden gebunden (Art. 6, Abs. 1)
b) Programmveranstalter dürfen nicht gezwungen werden, gewisse Darbietungen und Informationen zu verbreiten (Art. 6, Abs. 3)
11) Verbot von Werbung, die politische Überzeugungen herabmindert (Art. 10, Abs. 4, lit. a)
12) Verbot von Werbung, welche irreführend oder unlauter ist (Art. 10, Abs. 4, lit. b)
13) Verbot von Werbung für Heilmittel (Art. 10, Abs. 2)
14) Verbot von Schleichwerbung und unterschwelliger Werbung (Art. 10. Abs. 3)
15) Die SRG hat einen Dienst für die Allgemeinheit zu erbringen (Art. 23)
16) Die SRG hat zur freien Meinungsbildung des Publikums durch umfassende, vielfältige und sachgerechte Informationen insbesondere über politische, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge beizutragen! (Art. 24, Abs. 4, lit a)
17) Die SRG hat sich so zu organisieren, dass ihre Autonomie und Unabhängigkeit von Staat gewährleistet ist. (Art. 31, Abs. 1, lit_ a)
18) Eine Konzession für den Betrieb einer Radio-Fernsehstation darf nur erteilt werden wenn der verfassungsmässige Leistungsauftrag erfüllt werden kann. (Art. 44, Abs. 1 lit. a)

Bei den Abgaben für Radio und Fernsehen, für welche Sie behaupten, zum Einzug berechtigt zu sein, gilt gemäss Radio- und Fernsehgesetz (Art 68, Abs. 1) der Grundsatz: Der Bund erhebt eine Abgabe zur Finanzierung der Erfüllung des verfassungsrechtlichen Leistungsauftrags von Radio und Fernsehen (Art. 93 Abs. 2 BV).

Das heisst ganz konkret:

Die Abgaben sind ausschliesslich für die Erfüllung des verfassungsrechtlichen Leistungsauftrags bestimmt! Leider sind die von der Serafe AG subventionierten Fernseh- und Radiobetreiber, allen voran die SRG, dieser Leistungspflicht im Jahre 2020 im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise nicht nachgekommen! Die SRG dürfte somit weder eine Konzession haben, noch ist sie berechtigt Gebühren zu erhalten.

  • Wo bleibt die differenzierte Berichterstattung zu Covid-19?
  • Wo sind die Interviews mit den kritischen Experten?
  • Wo sind die Interviews mit den Kritikern der Massnahmen?
  • Wo bleiben die wissenschaftlichen Fakten?
  • Wo ist die Publikation der vollständigen molekularen Sars-Cov2 Virusstruktur?
  • Warum werden unwissenschaftliche Fallzahlendarstellungen propagiert?
  • Warum werden Andersdenkende verunglimpft und mit abwertenden Begriffen wie ‘Covidioten’ bezeichnet?
  • Warum werden Covid-19-Demonstranten in die Schublade der „Verschwörungstheoretiker” und „Rechtsextremen” gesteckt und damit vorverurteilt?
  • Was hat das mit der Beachtung der Grundrechte und der Menschenwürde zu tun?
  • Ist das konform mit dem Werbeverbot für die Herabminderung von politischen Überzeugungen?
  • Warum werden Meinungen, welche vom Bundesrätlichen Narrativ abweichen, zensiert oder verspottet oder verachtet?
  • Verstehen Sie darunter eine sachgerechte und umfassende Berichterstattung?
  • Wo bleibt die Unabhängigkeit vom SRG wenn diese ständig nur die Bundesratspropaganda nach aussen trägt?
  • Warum werden die Menschen mit Propaganda in Angst und Schrecken versetzt?
  • Warum wird Propaganda für Grundrechtseinschränkungen gemacht (unlautere Werbung)?
  • Warum wird Propaganda (Schleichwerbung, Heilmittelwerbung) gemacht für Impfungen, welche nicht mal erfolgreich die Präklinik (Tierversuche) durchlaufen haben und eine vorsätzliche Körperverletzung mit eventuellen Todesfolgen darstellen?
  • Warum müssen alle kritischen Informationen zur Covid-19-Krise überall im Internet, auf alternativen Medienplattformen, auf Telegram und auf sonstigen Plattformen gesammelt werden, welche nicht von der Serafe subventioniert sind?
  • Warum machen die alternativen, kleinen und unbezahlten Medien ihren Job besser als die SRG und das ganz ohne Subventionierung durch Serafe-Gelder?

Zusammenfassend muss deshalb punkto Erfüllung verfassungsrechtlichen Leistungsauftrages die Note schlecht bis sehr schlecht ausgestellt werden.

Aus handelsrechtlicher Sicht bedeutet dies konsequenterweise: Für die Bezahlung von Abgaben für Radio- und Fernseh-Sender, welche ihren Leistungsauftrag nicht erfüllen, gibt es keine Rechtsgrundlage. Leider wurden bereits Abgaben bezahlt für eine nichterfüllte Leistung und deshalb ist eine ungerechtfertigte Bereicherung für die Serafe zustande gekommen.

Die Serafe ist eine schweizerische Aktiengesellschaft mit der UID CHE-177.896.042 und unterliegt den Bestimmungen des Obligationenrechts. Eine ungerechtfertigte Bereicherung liegt vor bei Vermögensverschiebung ohne Rechtsgrundlage und eine solche ist zurückzuerstatten (Art. 62, Abs. 1 OR).

Deshalb sind Sie aufgefordert, die für das Jahr 2020 bezahlten Gebühren gemäss beiliegender Rechnung zurückzuerstatten. Sollten die Abgaben nicht fristgerecht zurückerstattet werden, muss die Betreibung eingeleitet werden.

Was ihre Rechnung für das Jahr 2021 angeht, muss folgendes festgehalten werden:

  1. Fernsehen und Radio betätigen sich aktuell gerne mit übermässiger Propaganda und Schreckensszenarien zu Covid-19-Erkrankung, falschen Fallzahlen (positive Tests, statt tatsächlich Erkrankte) und verbreiten damit unnötig und übermässig Furcht und Schrecken in der Bevölkerung. Die Vorspiegelung einer Gefahr für die Bevölkerung ist strafbar gemäss Strafgesetzbuch Art. 258.
  2. Fernsehen und Radio betreiben aktuell auch Propaganda zu Grundrechtseinschränkungen und zu diversen weiteren Nötigungen. Nötigung ist strafbar gemäss Art. 181 StGB.
  3. Fernsehen und Radio machen auch gerne Propaganda für Covid-19-lmpfungen. Bei Impfungen handelt es sich um eine Körperverletzung, was je nach Schwere ein Vergehen oder Verbrechen darstellt.

Anstiftungen bzw. Aufrufe zu Vergehen / Verbrechen sind strafbar!

Es macht also den Anschein, dass die Fernseh- und Radiostationen nicht nur gegen geltendes Bundesgesetz und die Bundesverfassung verstossen, sondern zur Zeit auch aktiv Vergehen / Verbrechen an der Bevölkerung unterstützen oder dazu anstiften. Es ist dringend empfohlen, dass sich der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung der Serafe AG ernsthafte Gedanken machen, ob Sie weiterhin solche Fernseh- und Radiostationen subventionieren wollen oder nicht, denn Sie könnten sich durch die Finanzierung von oben erwähnten strafbaren Handlungen mitschuldig machen.

Ich persönlich bin nicht bereit, solche Vergehen / Verbrechen der Fernseh- und Radiostationen finanziell zu unterstützen und bin auch nicht bereit, mich zu kriminalisieren. Um eine potentielle Mittäterschaft (durch Finanzierung) bei der Bevölkerungsschreckung, bei der Nötigung und beim Aufruf zur Körperverletzung auszuschliessen, ist es mir nicht möglich, irgendwelche Abgaben für Radio und Fernsehen für das Jahr 2021 zu leisten.

Des Weiteren muss festgehalten werden, dass die Fernseh- und Radioabgaben gemäss Bundesgerichtsentscheid (BGE 141 Il 182) eine Steuer darstellen. Die Ausgestaltung der Steuer regelt das Gesetz (Art 127 BV) und gemäss Gesetz dürfen nur Bund, Kantone, Gemeinden und Landeskirchen Steuern erheben. Die Serafe AG ist weder Bund, noch Kanton, noch Gemeinde, noch Landeskirche!

Auch ihren Hinweis, dass mit dem Besitz von Empfangsgeräten eine Abgabe geschuldet sei, ist im Widerspruch zur Auffassung des Bundesgerichtes! Das Bundesgericht hält fest, dass der Betrieb von Empfangsanlagen für radioelektrische Übertragungen früher an eine Konzession gebunden war, weshalb die Radio- und Fernsehabgaben früher als Regalgebühr qualifiziert wurden (Abs. 6.3.2, BGE 141 Il 182). Mit der neuen und heutigen Gesetzeslage ist der Empfang der an die Allgemeinheit gerichteten Programme nicht mehr der Konzessionspflicht unterstellt, denn es gilt gemäss Menschenrechtskonvention und den Grundrechten die Empfangsfreiheit und Informationsfreiheit.

Die Empfangsgebühr hat nichts zu tun mit dem Recht, Sendungen zu empfangen! Deshalb ist es — Zitat:
“…auch ausgeschlossen, die Empfangsgebühr als Entgelt für die Einräumung des Rechts auf Empfang zu betrachten. “

Die Radio- und Fernsehabgaben haben heute einzig und alleine den Zweck zur Finanzierung des verfassungsmässigen Leistungsauftrag!

Und als weiteres Zitat: „Gäbe es das System mit den Empfangsgebühren und den gebührenfinanzierten Veranstaltern nicht, so könnten die Besitzer von Empfangsgeräten dennoch völlig frei und ungehindert sämtliche Sendungen von inländischen (soweit solche ohne Gebührenfinanzierung möglich sind) und von ausländischen Veranstalten empfangen. ” (Abs. 6.3.3 — 6.4., BGE 141 II 182).

Auch z.B. Youtube oder Vimeo oder andere Kanäle können mit Empfangsgeräten wie Handy oder Laptop und ohne Empfangsgebühren empfangen werden! Der Besitz eines Empfangsgerätes ist gleichbedeutend mit der Wahrnehmung meines verfassungsmässig garantierten Grundrechtes auf Informationsfreiheit.

Die Wahrnehmung eines verfassungsmässig garantierten Grundrechts kann niemals an eine Abgabe gebunden sein, andernfalls wäre es kein Grundrecht mehr, sondern ein staatliches Regal. Ihre Behauptung, mit dem Besitz eines Empfangsgerätes ist man zur Abgabe verpflichtet, impliziert, dass man eine Konzessionsgebühr zu zahlen hat für den Betrieb von Empfangsgeräten. Und genau diese Implikation ist rechtswidrig gemäss Bundesgerichtsentscheid (BGE 141 II 182)!

Ausserdem, da die SRG ihren Job nicht richtig macht, benötige ich mein Empfangsgerätm um auf alternative Inhalte zugreifen zu können. Zusammengefasst: ich bezahle keine Steuer für mein Grundrecht auf Empfangsfreiheit und Informationsfreiheit!

Aus all den vorstehenden Gründen, und da ich keine SRG Programme mehr konsumiere, bin ich zur Überzeugung gelangt, dass Sie kein Recht besitzen, von mir irgendweIche Radio- und Fernsehgebühren einzufordern. Deshalb sind Sie angehalten, ihre Rechnung für die Radio- und Fernsehabgabe 2021 zu stornieren.

Um jeglichen Verdacht auf Amtsanmassung durch die Serafe AG zu vermeiden, ist die Serafe AG auch für die Folgejahre aufgefordert, auf die Eintreibung von Steuern für Radio- und Fernsehen bei mir zu verzichten!

Abschliessend muss noch die Bemerkung angebracht werden, dass die äusserst einseitige Berichterstattung — was noch freundlich ausgedrückt ist — einen grossen Vertrauensbruch zur Radio- und Fernsehlandschaft verursachte. Für diesen Vertrauensbruch auch noch Gebühren verlangen zu wollen, macht die ganze Situation nur noch grotesker und lässt so manchen Kragen platzen. Es stellt sich weiterhin die Frage, wie unabhängig, differenziert und wahrheitsgetreu die Berichterstattung, zu Klimawandel, Terrorismus, Aussenpolitik etc.) in den vorherigen Jahren war und was davon alles politische Meinungslenkung war!

Vielen Dank für Ihr Verständnis und die rasche Rückzahlung der ungerechtfertigt bezahlten Radio und Fernsehgebühren 2020 und 2021 (Rechnung Nr:…………………………….. ) und die Stornierung der Rechnung für das Jahr 2022.

Freundliche Grüsse