Aufgabe 3:

WIR antworten dem Presserat

“Beschwerdeberechtigt ist jede Bürgerin und jeder Bürger, und dies kostenlos”. Der Presserat wartet auf Eure Post! Hier ist die Adresse:

Schweizer Presserat, Münzgraben 6, 3011 Bern, info@presserat.ch

Der Presserat hat den rechtlichten Hinweis erhalten. Dies ist seine Antwort.

Bern, 26. Juni 2023

Sehr geehrter Herr Oesch

Wir nehmen Bezug auf ihre eingeschriebene Post von vergangenem Freitag und bestätigen Ihnen deren Eingang. Darin nehmen Sie direkt Bezug auf den Schweizer Presserat bzw. die “Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten” (Journalistenkodex) und rufen die Medienschaffenden zu einer gesetzeskonformen Berichterstattung auf.

Der Schweizer Presserat dient Publikum und Medienschaffenden als Beschwerdeinstanz. Er wacht über die Einhaltung des für alle  Journalistinnen und Journalisten gültigen Journalistenkodex. Beschwerdeberechtigt ist jede Bürgerin und jeder Bürger, und dies kostenlos. Darüber hinaus trägt er zur Reflexion und Diskussion über grundsätzliche medienethische Themen bei.

Und er verteidigt die Presse- und Meinungsfreiheit. Als Selbstkontrollorgan der Branche nimmt er damit eine wichtige Funktion in der Qualitätssicherung der Medien ein.

Freundliche Grüsse

Ursina Wey, Geschäftsführerin

Klartext

  1. Schreiben ist angekommen
  2. Presserat bestätigt seine Aufgabe als Beschwerdeinstanz
  3. Beschwerdeberechtigt sind WIR ALLE – und das kostenlos
  4. Der Presserat verteidigt die Presse- und Meinungsfreiheit 

Unsere Aufgabe:

  1. Wir ALLE schreiben nun dem Presserat eine Beschwerde (zum Glück wink ist dies kostenlos*)
  2. Wir ALLE verlangen, dass der Presserat sich nun endlich dafür einsetzt, dass die Presse- und Meinungsfreiheit für ALLE gilt! Dabei gilt es hervorzuheben, dass wir alle unter Zensur und Diskiminierung gelitten haben, dass wir verunglimpft wurden und wie sich dies auf unsere Beziehungen und unsere Arbeit ausgewirkt hat.

* Kostenlos? Wer übernimmt denn die Entschädigung des Presserates? Könnten die “Sponsoren” ein Interesse daran haben, welches die Neutralität der Arbeit in Frage stellt? (Siehe Finanzierung)

Finanzierung des Presserates

Die Stiftungsträger finanzieren die Arbeit des Presserats mit jährlichen Beiträgen. Die Beiträge im Überblick:

  • Impressum 48 000 Fr.
  • SSM 36 000 Fr.
  • Syndicom 24 000 Fr.
  • Verein «Konferenz der Chefredaktoren» 36 000 Fr.
  • Verband «Schweizer Medien» 36 000 Fr.
  • SRG 36 000 Fr.
  • Zusätzlich unterstützt Ringier Axel Springer Schweiz AG den Presserat jährlich mit 30 000 Franken.
  • 2022 wird er zudem von folgenden Medien/Institutionen direkt unterstützt: BAKOM, Volkart Stiftung, Stiftung für Medienvielfalt sowie Gottlieb und Hans Vogt Stiftung.