Das Parlament setzt sich über den Volkswillen hinweg

12. Juli 2024 | Aktuell

Zum wiederholten Male setzt sich das Parlament über den Volkswillen hinweg

Wir hatten uns doch klar ausgedrückt:

Wir wollen keine weitere Subventionierung der Staatsmedien

 

Am 8. Juli 2024 lasen wir in einer Medienmitteilung des Parlaments: „Bundesgesetz über Radio und Fernsehen: Kommission eröffnet Vernehmlassung.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) schlägt rasch umsetzbare Massnahmen zur Medienförderung vor. So sollen attraktive Rahmenbedingungen für ein vielfältiges, gleichwertiges Medienangebot in allen Regionen geschaffen werden.

Unabhängige, vielfältige Medien erfüllen eine wichtige demokratiepolitische Funktion. Die wirtschaftliche Situation der Medien verschlechtert sich aber zunehmend: Die Werbeeinnahmen gehen stetig zurück, was die Medienorganisationen zu immer weiteren Sparmassnahmen zwingt. Diese Entwicklung trifft nicht nur die Medien selbst, sondern auch die vorgelagerten Institutionen, die den Medien Dienstleistungen anbieten.“

Das kurze Gedächtnis der Volksvertreter

Da klingelt es bei uns: Wurde nicht erst kürzlich, es war tatsächlich im Jahr 2022, ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien vom Schweizer Stimmvolk im Rahmen eines fakultativen Referendums abgelehnt? Und jetzt wird ein neuer Versuch unter Umgehung des Volkswillens unternommen! Man muss wahrscheinlich in der besten direkten Demokratie der Welt geboren worden sein und die Irrungen und Wirrungen mit der Muttermilch aufgesogen haben, um das zu verstehen. Natürlich kann sich das Volk irren. Irren ist männlich. Nein, menschlich. So war das doch.

Immerhin haben sich zwei Kommissionsmitglieder an das damalige Referendum dunkel erinnert:

„Die Kommission hat den Vorentwurf an ihrer Sitzung vom 21. Juni 2024 mit 10 zu 2 Stimmen angenommen. Die Minderheit beantragt Nichteintreten und weist dabei insbesondere darauf hin, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Massnahmen im Massnahmenpaket zugunsten der Medien, das 2022 in der Volksabstimmung abgelehnt wurde, enthalten waren. In den Augen der Minderheit ist es hinsichtlich des Respekts vor dem Stimmvolk problematisch, diese Massnahmen nun erneut vorzuschlagen.“

Ach, Schwamm drüber und auf in die Vernehmlassung:

„Die KVF-S schickt den Vorentwurf mit dem erläuternden Bericht bis zum 28. Oktober 2024 in die Vernehmlassung.“

Im erläuternden Bericht zur Vernehmlassung werden die rechtlichen Grundlagen erklärt, der Handlungsbedarf und die Ziele und natürlich die Verfassungsmässigkeit des Vorhabens.

Dass die Vorlage keine Auswirkungen auf die Umwelt hat, beruhigt uns ungemein, wo wir doch gerade wieder aus dem Fenster an den milchigen “geoengineerten“ Horizont schauen. Und auch die Unterstellung der Vorlage unter die Ausgabenbremse ist geradezu vorbildlich. Die Erheiterung kommt dann in unser Gesicht, als wir lesen:

„Bei einem Gesamtvolumen von rund 1,3 Milliarden Franken sind 35 Millionen Franken (maximaler Mehrbedarf) marginal.“

Verbannen wir die Marginalien

Da schlagen wir doch spontan vor, dass sich der Bundesrat, der nach Aussage von Alt-Bundesrat Ueli Maurer im Schnitt mit 200 Vorlagen in der Woche konfrontiert sieht und möglicherweise den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sieht, dass es sich mit solchen Marginalien am besten gar nicht mehr befasst und sie lässt. Das käme uns allen zugute.

 Aber gehen wir zurück zu Ausgangslage nach Ansicht der Kommission:

„Unabhängige, vielfältige Medien erfüllen eine wichtige demokratiepolitische Funktion. Die wirt-schaftliche Situation der Medien verschlechtert sich aber zunehmend: Die Werbeeinnahmen gehen stetig zurück, was die Medienorganisationen zu immer weiteren Sparmassnahmen zwingt. Diese Entwicklung trifft nicht nur die Medien selbst, sondern auch die vorgelagerten Institutionen, die den Medien Dienstleistungen anbieten. Denn es werden nicht nur interne Kosten reduziert, sondern auch Ausgaben für die Aus- und Weiterbildung, Abonnemente bei der Nachrichtenagentur oder Bei-träge an Selbstregulierungsorganisationen.“

Eigeninteresse vor Volksinteresse

Die wirtschaftliche Situation der Medien verschlechtert sich zunehmend. Will heissen, ihre Produkte werden weniger nachgefragt. Geht die Nachfrage zurück, müsste der Preis der Produkte sinken. Das will man aber nicht, weil man nicht sparen möchte. Und deshalb ruft man nach dem Staat. Man muss kein Anhänger einer ultra-libertärer Wirtschaftspolitik sein, wobei diese dann im besten Fall ganz verschwindet, um sich zu fragen, warum der Staat ein Produkt fördern soll, dass viele Nachfrager offenbar nicht mehr kaufen und konsumieren möchten. Warum sollte der Staat zum Beispiel das Angebot von Faxgeräten subventionieren, wenn kein Privatmann sie mehr braucht? Nun, es liegt auf der Hand, dass ein besonders grosses Eigeninteresse des Staates bestehen muss, wenn er Angebote künstlich am Markt hält.

Helikoptergeld nur für den Mainstream

Und bevor wir uns diesem zuwenden, muss angemerkt werden, dass dieses Helikoptergeld, das auf die Medien runterregnen soll, lediglich die Mainstream-Stream betrifft und nicht die unabhängigen Medien (auch alternative Medien genannt). Die unabhängigen Medien sind per definitonem eben gerade deshalb unabhängig, weil sie nicht von staatlichen Unterstützungsleistungen abhängen bzw. ihnen diese bislang nicht entgegengebracht wurden.

Warum ein Staat daran interessiert ist, die Mainstream-Medien zu subventionieren

Ein Staat hat ein starkes Interesse daran, die Mainstream-Medien zu subventionieren, auch wenn diese Kunden verlieren oder die Menschen nicht mehr bereit sind, für deren Inhalte zu zahlen. Dies geschieht nicht nur aus altruistischen oder idealistischen Gründen, sondern üblicherweise aus sehr pragmatischen Eigeninteressen:

  1. Kontrolle der öffentlichen Meinung: Indem der Staat die Medien subventioniert, kann er Einfluss auf die Berichterstattung und die Darstellung von Ereignissen nehmen. Dies ermöglicht es, die öffentliche Meinung zu steuern und Narrative zu verbreiten, die dem Staat dienlich sind. Besonders in Krisenzeiten oder bei politischen Skandalen kann dies genutzt werden, um die Bevölkerung zu beruhigen oder von kritischen Themen abzulenken.
  2. Propaganda und Desinformation: Trotz der Behauptung, dass Mainstream-Medien gegen Fake News kämpfen, nutzen viele Staaten diese Medien selbst für Propaganda und die Verbreitung von Desinformation. Subventionierte Medien können als Werkzeuge genutzt werden, um die Bevölkerung mit staatlich genehmen Informationen zu versorgen und kritische Stimmen zu marginalisieren.
  3. Erhaltung des Status Quo: Regierungen und (selbsternannte) politische Eliten haben ein Interesse daran, den Status Quo zu erhalten und ihre Macht zu sichern. Medien spielen eine entscheidende Rolle dabei, die bestehenden Machtstrukturen zu legitimieren und zu unter-stützen. Durch finanzielle Unterstützung der Medien kann der Staat sicherstellen, dass diese ihre Rolle als Verteidiger des Establishments weiterhin erfüllen.
  4. Ruhigstellung der Medien: Durch finanzielle Unterstützung können Medien auch ruhiggestellt werden. Diese Abhängigkeit von staatlichen Subventionen macht es weniger wahrscheinlich, dass die Medien die Regierung oder staatliche Institutionen hart kritisieren, da sie ihre finanzielle Unterstützung gefährden könnten.
  5. Einflussnahme auf die Wirtschaft: Medienunternehmen sind wirtschaftlich bedeutend und können erheblichen Einfluss auf die öffentliche Wahrnehmung der Wirtschaftslage und wirtschaftspolitischer Entscheidungen haben. Der Staat kann durch Subventionen sicherstellen, dass die wirtschaftliche Berichterstattung positiv bleibt und damit das Vertrauen der Bürger in die wirtschaftliche Führung stärkt.

Kontrolle über die öffentliche Meinung

Es ist so profan, wie man denkt: Die Subventionierung der Mainstream-Medien durch den Staat dient in erster Linie dazu, Kontrolle über die öffentliche Meinung zu behalten, Propaganda zu verbreiten, den Status Quo zu sichern und kritische Berichterstattung zu minimieren. Auch wenn diese Massnahmen oft als notwendig für die Stabilität und den sozialen Zusammenhalt dargestellt werden, dienen sie letztlich vor allem dazu, die Macht und den Einfluss der Herrschaftsklasse zu erhalten und zu stärken. Für einen solch guten Zweck, im eigenen Interesse, kann man sich schon einmal über den Volkswillen hinwegsetzen. Und natürlich sind auch die Kräfte im Hintergrund (Atlantik-Brücke, NATO, EU, Bilderberger, Council on Foreign Relations etc.).

Strafanzeige in Deutschland

Als Lichtblick gegen solch offensichtliche Eigeninteressen vorzugehen, sei die jüngste Strafanzeige der Gemeinwohl Lobby aus Deutschland gegen den öffentlichen Rundfunk hier genannt:

„26. Juni 2024

Wir erstatten Anzeige gegen den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk!



Da auf unsere Schreiben an die Intendanten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bis auf eine verbale Antwort des ZDF keine Einsicht erkennbar war und von den anderen Rundfunkanstalten keine Reaktion kam, erstatten wir Strafanzeige gegen alle Intendanten des ÖRR.

Kritische Stimmen werden von unserem öffentlich rechtlichen Rundfunk nicht zugelassen, aber verunglimpft, wie das veröffentlichte Manifest der ÖRR-Mitarbeiter auch bestätigt, obwohl die Öffentlich-Rechtlichen verpflichtet sind, sorgfältig zu recherchieren und stets sachlich und neutral zu berichten. Der ÖRR berichtet einseitig und klärt die Bevölkerung über die neuen Verträge der WHO überhaupt nicht auf.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat wesentlich im Rahmen der “Pandemie” dazu beigetragen, die Bevölkerung mit Unwahrheiten, mit “Zwang und Druck” bzgl. Impfen und weiteren nicht gerechtfertigten und nicht evidenzbasierten Maßnahmen zu informieren, die dann in Folge zu gravierenden Gesundheitsschäden, bis hin zum Tode führten.Diese Tatbestände finden Sie auch in der Strafanzeige detailliert.

Es ist eine Völkerrechtliche Strafanzeige wegen Verstoßes gegen

  • § 6 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 5 gem. Völkerstrafgesetzbuch „Völkermord“,
  • § 7 Abs. 1 Nr. 2, 8 und 9 Völkerstrafgesetzbuch „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“,
  • § 8 Abs. 1 Nr. 8 gem. Völkerstrafgesetzbuch „Kriegsverbrechen gegen Personen
    und wegen
  • Verletzung des Nürnberger Kodex
  • § 81 Abs. 1 StGB Hochverrat gegen den Bund

Die Details sind der Strafanzeige zu entnehmen, die auch sehr zahlreiche Beweise enthält.

Warum geht die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) gerade jetzt an die Öffentlichkeit? Unter offensichtlicher Missachtung des vom Schweizer Souverän geäusserten Willens, die Medien nicht staatlich zu subventionieren. Befürchtet sie, dass in Kürze in der Schweiz wieder eine “Pandemie“ ausgerufen werden muss, weil die Weltgesundheitsorganisation dies for-dert? Die Regierung braucht dann zwingend die Mainstream-Medien, um ihre drohenden Massnah-men in die skeptische Bevölkerung zu pressen.

Dabei ist bisher kein Anzeichen dafür zu erkennen, die vergangene “Corona-Pandemie“ überhaupt erst einmal aufzuarbeiten. Darum sollten sich Kommissionen des Parlaments kümmern!

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