Der grösste Lump im ganzen Land,
das ist und bleibt der Denunziant!
Das sagen nicht wir, das hat (u.a.) Goethe gesagt. Wir können nur bestätigen, dass er recht hatte.
In dieser Woche flatterte uns Post vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) ins Haus. Ein sicher sehr wichtiges Schweizer Institut, dem wir aber bislang nicht unsere Aufmerksamkeit gewidmet haben. Was offenbar ein fataler Fehler war!
Denn netterweise hat jemand dieses Institut auf unser Logo aufmerksam gemacht. Diesem unbekannten Hilfssheriff möchten wir an dieser Stelle von ganzem Herzen danken. Es ist gut zu wissen, dass es Mitmenschen gibt, die sich mit den wahren Problemen und Herausforderungen in unserem Land befassen und dabei auch noch selbst aktiv werden.
Denn nur so ist uns gewahr geworden, dass – und jetzt das Zitat aus dem Schreiben des IGE – :
„…, dass Sie das Schweizerwappen oder ein damit verwechselbares Zeichen verwenden. (…) Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass der widerrechtliche Gebrauch des Schweizer Wappens gemäss Art. 28 WSchG strafrechtlich verfolgt wird. Aus diesen Gründen fordern wir Sie auf, die Verwendung des Schweizerwappens zu unterlassen.“
Ob es von rechtlicher Bedeutung ist, dass Schweizerwappen mal zusammen und mal auseinander geschrieben wird, konnten wir auf die Schnelle nicht herausfinden. Aber wir haben den Art. 28 des Schweizer Wappenschutzgesetzes (WSchG), der in unserem Jurastudium offenbar zu kurz gekommen ist, nachgelesen:
„Art. 28 Unzulässiger Gebrauch öffentlicher Zeichen
1Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich und unrechtmässig:
- nach diesem Gesetz geschützte öffentliche Zeichen des In- oder Auslandes oder damit verwechsel-bare Zeichen auf Gegenständen anbringt oder so gekennzeichnete Gegenstände verkauft, feilhält, ein-, aus- oder durchführt oder sonst in Verkehr setzt;
- Zeichen nach Buchstabe a auf Geschäftsschildern, Anzeigen, Prospekten, Geschäftspapieren, Internetseiten oder dergleichen verwendet;
- Zeichen nach Buchstabe a für Dienstleistungen gebraucht oder mit solchen Zeichen für Dienstleistungen wirbt;
- eine amtliche Bezeichnung oder eine damit verwechselbare Bezeichnung gebraucht;
- ein nationales Bild- oder Wortzeichen des In- oder Auslandes gebraucht.
2 Handelt die Täterin oder der Täter gewerbsmässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.“
Swiss Ice Hockey im gleich löchrigen Boot?
In diesem Moment haben wir uns daran erinnert, dass der Bundesrat den Schweizer Nationalteams das Tragen des Wappens verbieten will. So sei z.B. Swiss Ice Hockey bereits 2018 auf die missbräuchliche Verwendung des Wappens hingewiesen worden. Von Freiheitsstrafen des Managements ist uns bislang nichts bekannt geworden. Aber es tröstet uns ein bisschen, dass es sich in unserem Fall damit auf keinen Fall um Schikane handeln kann. Es kommt offenbar in den besten Familien vor! Und wir haben prominente Brüder im Geiste!
Im Gegensatz zu den Eishockey-Cracks werden WIR allerdings jetzt nicht mehrere Jahre warten, bis wir reagieren, sondern sofort ein Zeichen setzen:
Promo-Code: Zensur24
Das Projekt Medienboykott hat wichtigere Dinge zu tun, als sich mit solchen Angriffen zu befassen.
Wir nutzen diese unerwartete Gelegenheit, unser Lager zu räumen Produkte 👕 Medienboykott und bieten ab sofort fantastische Rabatte auf unsere Produkte mit “missbräuchlichem Logo“ an.
Nutzen Sie den Promo-Code Zensur24
Weihnachten steht ja auch schon fast vor der Tür, insofern laden wir alle unsere Freunde und Unterstützer herzlich ein, schon jetzt die Gaben unter dem Weihnachtsbaum zu bestellen.
Zudem bieten allen Museen, Instituten, Universitäten, Vereinen und Interessengemeinschaften an, die sich mit der Schweizer Zeitgeschichte oder auch mit Marketing oder Kommunikationswissen-schaften befassen, sich bei uns zu melden. Wir schenken diesen Institutionen Werbeartikel aus unserem Bestand, welche die Schweizer Verfassung, und hier ist die geistige Verfassung gemeint, vor dem Umgreifen von Zensur, Denunziation und Gängelung kritischer Zeitgenossen belegen.
Von einer kleinen Logo-Änderung lassen wir uns bei unserem Vorhaben nicht beirren und schon gar nicht ablenken. Seien wir froh zu wissen, dass die rund 200‘000 Erwerbstätigen in der öffentlichen Verwaltung der Schweiz ihre Aufgaben sichtbar ernst nehmen, insbesondere, wenn es um die Wahrung der Interessen der Eidgenossenschaft geht, vor allem bei dem wichtigen Thema Missbrauch. Glücklicherweise bei uns im Rahmen des Wappenmissbrauchs. Es gibt ganz anders gelagerte Fälle, wo wir das staatliche Eingreifen durchaus höher bewerten würden.